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Bleiberecht

8. Juli 2009

In vielen arabischen Ländern können Frauen ihren Kindern nicht die eigene Staatsbürgerschaft weitergeben. Bei binationalen Paaren kann das dazu führen, dass die Kinder als Ausländer in der eigenen Heimat leben.

Ägyptisches Kind im Libanon (Foto: AP)
Im Libanon aufgewachsen - aber keinen libanesischen Pass?Bild: AP

Samira Suwaidan kann es noch kaum fassen. Die Frau aus einfachen Verhältnissen hat ihre Klage gegen den libanesischen Staat gewonnen. Sie zog vor Gericht, um die libanesische Staatsangehörigkeit für ihre vier Kinder durchzusetzen: "Sie können jetzt legal arbeiten, in die Sozialversicherung eintreten. Und sie brauchen keine Angst mehr vor der Polizei zu haben!", freut sich die 45-Jährige. Vorher musste sie jedes Jahr 200 US-Dollar für ihre Aufenthaltsgenehmigung zahlen. Einmal habe sie die Frist einen Monat überschritten und prompt hätten die Behörden ihre Kinder abschieben wollen, erinnert sie sich: "Sie haben mir gesagt: 'Dann geh doch mit ihnen!' Ich habe geweint und dann musste ich 700 Dollar Strafe bezahlen. Das Geld musste ich mir leihen!" Doch das ist Vergangenheit: Erstmals hat ein libanesisches Gericht einer Mutter jetzt das Recht eingeräumt, ihren Kindern die eigene Staatsangehörigkeit weiterzugeben. "Ich kann es noch kaum glauben! Ich bin sehr glücklich und habe vor Freude geweint!", sagt Samira.

Der äthiopische Vater gibt im Libanon seine Staatsbürgerschaft automatisch an seine Kinder weiterBild: picture-alliance/ dpa

Die Libanesin hat Mitte der 1980er Jahre einen Ägypter geheiratet. Das Ehepaar bekam vier Kinder und obwohl die Familie im Libanon lebt, hatten die Kinder nur die ägyptische Staatsangehörigkeit des Vaters. Als Samiras Ehemann 1994 starb, wurde sie alleine für die Familie verantwortlich. Für die Kinder bedeutete das, Ausländer in der eigenen Heimat zu sein und vor allem: Benachteiligung und Diskriminierung. Der Grund: Artikel 1 des libanesischen Staatsbürgerschaftrechts aus dem Jahr 1925 besagt, dass das Kind eines libanesischen Vaters auch dessen Staatsangehörigkeit bekommt. Frauen werden darin nicht erwähnt. Für Suha Ismail, die Anwältin von Samira Suwaidan, war dies der Ansatzpunkt: Das sei für sie eine humanitäre Angelegenheit und eine Herausforderung zugleich gewesen, sagt sie.

Problem in der arabischen Welt

Lina Abou Habib spricht nach dem Urteil von einem 'Meilenstein'Bild: Lina Abou Habib

In fast allen arabischen Ländern haben mit Ausländern verheiratete Frauen das gleiche Problem: Gesetze beschränken die Weitergabe der Staatsangehörigkeit an die Kinder und Ehepartner auf die Männer. Dies steht im Gegensatz zu den Verfassungen dieser Länder und zu internationalen Konventionen, die sie unterzeichnet haben. Die Folgen für die Familien sind ähnlich wie im Fall von Samira Suwaidan: unsicherer Aufenthaltsstatus, Angst vor Schikanen der Behörden, keine Arbeitserlaubnis, kein Recht Grundbesitz zu erwerben.

Gegen diese Diskriminierung haben sich 2001 Frauenorganisationen aus verschiedenen arabischen Ländern zusammengeschlossen und die Kampagne "Meine Staatsangehörigkeit für mich und für meine Familie" ins Leben gerufen. Das sei zunächst schwierig gewesen, erinnert die Lina Abou Habib, die Koordinatorin der Kampagne, weil es kaum Studien, Statistiken und Informationen zu dem Thema gab. Aber sie hat mit vielen Frauen persönlich gesprochen und festgestellt: "Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Tatsache, dass Frauen ihre Staatsangehörigkeit nicht weiter geben können auch den Weg für weitere Diskriminierung öffnet. Aber man kann auch deutlich sehen, wie viele Frauen um ihre Rechte kämpfen."

Algerien ist vorbildlich

Vorbildlich ist die Reform des algerischen EinbürgerungsgesetzesBild: AP

Lediglich in drei arabischen Ländern wurde das Staatsbürgerschaftsrecht in den vergangen Jahren geändert. Vorbildlich ist jetzt das algerische Gesetz, das sogar rückwirkend die Kinder und Ehemänner algerischer Frauen einbürgert. In Marokko gilt das Gesetz zwar auch rückwirkend, aber nur für die Kinder, die Ehemänner sind davon ausgeschlossen. In Ägypten bekommen ebenfalls nur die Kinder, und erst ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes, die ägyptische Staatsangehörigkeit. In der Praxis berichten allerdings viele Frauenorganisationen von erheblichen Schwierigkeiten, vor allem bei Ehen mit Palästinensern oder Sudanesen.

In anderen Ländern geht der Kampf der Frauen um die Gleichstellung im Staatsbürgerschaftsrecht weiter. Im Libanon ist die Debatte darüber hinaus stark politisiert: Jede mögliche zahlenmäßige Veränderung der Religionsgemeinschaften wird als große Gefahr gedeutet. Das Urteil im Fall von Samira Suwaidan sei deshalb für viele Frauen Anlass zur Hoffnung, so die Frauenrechtlerin Lina Abou Habib, die die Entscheidung des Gerichts an alle arabischen Kolleginnen weitergeleitet hat: "Es ist ein Meilenstein für uns und es zeigt, wie ungerecht unser Staatsangehörigkeitsgesetz ist. Wir werden mit unsere Kampagnen weitermachen. Sicher werden viele Frauen nun vor Gericht ziehen, das ist gut, denn das Gesetz muss geändert werden!"

Autorin: Mona Naggar

Redaktion: Ina Rottscheidt

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