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Politik

Wie hält es Europa mit dem Doppelpass?

29. November 2022

Streitfall Staatsbürgerschaft: Mit der geplanten Reform ist in Deutschland die Debatte um den Doppelpass erneut entbrannt. Wie gehen andere Länder in Europa mit dem Thema Einbürgerung um? Ein Überblick.

Symbolbild Doppelpass / doppelte Staatsbürgerschaft
Bald auch in Kombination möglich? Ein deutscher und ein türkischer Pass Bild: picture-alliance/blickwinkel/McPHOTO

Zwei Pässe, schnelle Einbürgerungen und goldene Visa: Nach DW-Recherchen gehört die doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit in den meisten europäischen Ländern bereits zum Alltag. Mit der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts schließt sich Deutschland diesem Trend an.

Nur noch wenige Länder vermeiden oder verbieten eine doppelte Staatsbürgerschaft. Zu der Gruppe der restriktiven Handhabung gehören neben Deutschland auch die Ukraine, die Niederlande, Österreich, Estland, Bulgarien, Spanien, Lettland und Litauen (siehe Karte).

Im Gegensatz dazu ist für einige Länder die Aussicht auf eine zusätzliche Staatsbürgerschaft sogar ein Geschäftsmodell. So bieten unter anderem Griechenland, die Türkei, Portugal und Malta sogenannte goldene Visa an. Diese sehen eine Einbürgerung für Personen vor, die im Land in Immobilien investieren, Kapital anlegen oder Unternehmen gründen.

Hürdenlauf zum Pass

Der Weg bis zur Einbürgerung ist in Europa sehr unterschiedlich geregelt. Aufgrund der weltweit zunehmenden Migrations- und Fluchtbewegungen, der Zunahme von binationalen Ehen und dem weit verbreitetem Fachkräftemangel haben viele europäische Länder ihr Staatsangehörigkeitsrecht seit den 2000er Jahren überarbeitet.

Während bei Kindern sowohl Abstammung als auch Geburtsort über eine Staatsangehörigkeit entscheiden, sind die Regelungen für erwachsene Zuwanderer unterschiedlich ausgestaltet. Relativ gering sind die Hürden der Einbürgerung zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, Portugal, Polen, Schweden, Finnland und Belgien.

Dort können Einwanderer nach einem rechtmäßigen und ununterbrochenem Aufenthalt im Land von fünf Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Wenn sie mit einem Ehepartner oder einer Ehepartnerin zusammenleben, reduziert sich die Frist auf drei Jahre. Sie können außerdem nach der Einbürgerung ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit beibehalten.

In Ländern wie der Schweiz, Österreich, Italien, Spanien, Bulgarien, Tschechien und Slowenien müssen Zugewanderte mindestens zehn Jahre kontinuierlich und rechtmäßig im Land gelebt haben, um einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können. Dazwischen liegen Länder wie Irland, Ungarn, Rumänien und die Slowakei, die acht Jahre verlangen. In Dänemark sind es neun Jahre.

Emotionale Momente: Bundeskanzler Scholz vor vier Jahren als Erster Bürgermeister Hamburgs gemeinsam mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei einer Einbürgerungszeremonie im Hamburger RathausBild: Christian Charisius/dpa/picture alliance

"Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen"

Deutschland würde mit der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts der Gruppe von Ländern beitreten, die für eine niedrigschwellige Einbürgerung eintreten. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums soll durch das neue Staatsangehörigkeitsrecht "Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht und der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfacht werden".

Dies würde auch bedeuten, dass deutsche Staatsbürger, die aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine zweite Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie zum Beispiel im Ausland leben, ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr abgeben oder einen Antrag auf Beibehaltung stellen müssten. Für türkische Staatsbürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, wäre es zudem möglich, ihren türkischen Pass erneut zu beantragen.

Für den Rechtsanwalt und Migrationsexperten Ünal Zeran ist die Reform überfällig: "Für mich ist es wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung zwingend, dass die Mehrfachstaatsangehörigkeit eingeführt wird", erklärte er gegenüber der Deutschen Welle. "Viele türkische Familien, die hier seit 40 Jahren leben und arbeiten, fühlen sich diskriminiert, weil diese Option bereits vielen Menschen offensteht, ihnen aber nicht."

Bereits jetzt gibt es in Deutschland mehrere Möglichkeiten, neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere zu besitzen. So dürfen EU-Bürger ihre Staatsangehörigkeit behalten. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, müssen sich nicht mehr bis zum 22. Lebensjahr für einen Pass entscheiden. Und viele eingebürgerte Deutsche können ihren Pass behalten, weil ihr Herkunftsland sie nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt, darunter auch viele Flüchtlinge.

Der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts von Bundesinnenministerin Nancy Faeser befindet sich nach Auskunft des Innenministeriums zurzeit noch in der internen Ressortabstimmung. Wann der endgültige Entwurf dem Bundestag  zur Abstimmung vorgelegt wird, steht noch nicht fest.

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