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Wie lange darf Hernandez noch auflaufen?

Stefan Nestler mit dpa, sid
20. Oktober 2021

Möglicherweise muss der FC Bayern bald lange auf seinen Stammspieler Lucas Hernandez verzichten. Dem Franzosen droht eine Haftstrafe in Spanien.

Bayer Leverkusen - FC Bayern München
Bayern-Verteidiger Lucas Hernandez hofft, dass seine Berufung gegen ein spanisches Gerichtsurteil Erfolg hat Bild: Tim Rehbein/RHR-FOTO/picture alliance

"Das ist ein privates Thema, was er auch privat halten soll", antwortete Julian Nagelsmann unlängst in einem Fernseh-Interview des Bayerischen Rundfunks, als er nach der möglichen Haftstrafe seines Verteidigers Lucas Hernandez gefragt wurde. Nicht nur der Trainer gibt sich beim FC Bayern in dieser Angelegenheit zugeknöpft. Doch dürfte klar sein, dass beim deutschen Rekordmeister niemand von dieser "Privatangelegenheit" des 25 Jahre alten Franzosen begeistert sein dürfte.

Sollte Hernandez' Berufung vor dem Madrider Oberlandesgericht nicht erfolgreich sein, muss der Fußballprofi nämlich spätestens am 28. Oktober in ein spanisches Gefängnis einrücken, um eine sechsmonatige Haftstrafe abzusitzen. Den Bayern würde Hernandez, der unter Trainer Nagelsmann Stammspieler ist, damit bis ins Frühjahr hinein fehlen.

Kontaktsperre missachtet - nach Aussöhnung

Der Verteidiger der französischen Weltmeister-Mannschaft 2018 wird von seiner Vergangenheit eingeholt. Bevor Hernandez 2019 für die Rekordsumme von 80 Millionen Euro zu den Bayern gewechselt war, hatte er zwölf Jahre lang bei Atletico Madrid gespielt: zunächst bei den Junioren, ab 2014 in der ersten Mannschaft des spanischen Traditionsklub. Wegen eines handgreiflichen Streits 2017 mit seiner damaligen spanischen Freundin Amelia Llorente waren beide zu 31 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden - und dazu, für sechs Monate einen Mindestabstand von 500 Metern zueinander zu halten. Kurz nach dem Urteil war das Paar, inzwischen versöhnt, in die USA gereist und hatte in Las Vegas geheiratet.

Hernandez mit Ehefrau Amelia Llorente und ihrem gemeinsamen SohnBild: Frank Hoermann/SvenSimon/picture alliance

Wegen Missachtung des Gerichtsurteils war Hernandez bei der Rückkehr nach Spanien vorübergehend festgenommen und danach zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt worden. Seine Frau blieb nur deshalb verschont, weil ihr - im Gegensatz zu ihrem frisch angetrauten Mann - der Gerichtsbescheid über die Kontaktsperre noch nicht zugestellt worden war, als sie zu der Reise aufbrachen.

Wiederholungstäter

In Deutschland wäre Hernandez in einem vergleichbaren Fall wahrscheinlich nicht wegen Missachtung des Gerichts angeklagt worden, weil er und seine spätere Frau sich versöhnt hatten. In Spanien bleibt ein Kontaktverbot jedoch auch in diesem Fall bestehen. Damit soll verhindert werden, dass Opfer häuslicher Gewalt zu einer vermeintlichen Aussöhnung genötigt werden.

Hernandez' Anwälte versuchen, die Haft- in eine Geldstrafe umzuwandeln. Normalerweise werden in Spanien Gefängnisstrafen unter zwei Jahren nicht vollstreckt, sondern zur Bewährung ausgesetzt. Die Regelung gilt jedoch nur für Ersttäter. So mussten die wegen Steuerhinterziehung verurteilten Weltstars Lionel Messi und Cristiano Ronaldo ihre Haftstrafen nicht antreten, sondern kamen mit hohen Geldbußen davon.

Da Hernandez zuvor bereits wegen eines anderen Falls von häuslicher Gewalt verurteilt worden war, gilt er als Wiederholungstäter. Sollte seine Berufung erfolglos sein, müsste der Bayern-Profi seine Strafe auch in Spanien absitzen, eine Überstellung in ein deutsches Gefängnis wäre nicht möglich.

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