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Wie stehen die Deutschen zur Homo-Ehe?

7. März 2013
ARCHIV - Hand in Hand läuft ein schwules Paar in Berlin über die Straße (Archivfoto vom 15.06.2002). Die so genannte Homo-Ehe muss bei der Zusatzaltersversorgung im öffentlichen Dienst nicht wie eine normale Ehe behandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Mittwoch (14.02.2007) in Karlsruhe die Klage eines Mannes ab, der als Angestellter die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefordert hatte. Foto: Tim Brakemeier (zu dpa 4297 vom 14.02.2007) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Bild: picture-alliance/dpa
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