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Politik

Wiedereinreisesperre für Sami A.

13. August 2018

Das juristische Tauziehen um die Abschiebung des Islamisten Sami A. von Deutschland nach Tunesien hat eine neue Wendung genommen - auf Initiative des zuständigen Ausländeramtes Bochum.

Deutschland - Schild am Flughafen Düsseldorf (Foto: Arnd Riekmann)
Bild: Arnd Riekmann

Die nordrhein-westfälische Stadt Bochum hat gegen Sami A., den Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden, eine Wiedereinreisesperre verhängt. Das zuständige Ausländeramt Bochum hat Sami A. über das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sowohl national als auch für die europäischen Schengenstaaten zur sogenannten "Einreiseverweigerung" ausschreiben lassen, bestätigte ein Sprecher der Stadt. Wie der "Kölner Stadtanzeiger" meldet, ist der 44-jährige Tunesier im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet.

Bochum stemmt sich gegen Rückführung

Der zuletzt in Bochum lebende Sami A. war Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Einen Tag vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem hierzulande als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Die entsprechende Mitteilung war den Behörden per Fax allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. an Bord bereits in der Luft war. Das Verwaltungsgericht verlangte daraufhin, ihn unverzüglich auf Kosten des Staates nach Deutschland zurückzuholen.

Möchte zurück nach Deutschland: Sami A. Bild: Youtube/spiegeltv

Die Stadt Bochum möchte, dass diese Entscheidung gekippt wird. Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster endet am späten Montagabend die Frist für die Stadt, diesen Antrag zu begründen. Die Richter wollen dann rasch entscheiden. Das OVG ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Bochum bliebe aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.

In Tunesien war Sami A. - nach zwei Wochen in Untersuchungshaft - kürzlich vorläufig wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Die Ermittlungen in dem nordafrikanischen Land laufen aber noch, A.s Reisepass wurde einbehalten.

wa/cgn (dpa, afp, ksta)

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