1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Kommt der Alterstest für Flüchtlinge?

Nicolas Martin
25. April 2018

In Deutschland entscheiden die Jugendämter meist im Gespräch mit Flüchtlingen über deren Alter. Ein Gerichtsurteil könnte sie nun verpflichten, häufiger medizinische Methoden anzuwenden. Die sind aber umstritten.

Symbolfoto Medizin: Röntgenbild Handgelenk
Die Altersfeststellung durch das Röntgenbild des Handgelenks ist umstrittenBild: picture-alliance/N. Lange

Wer als minderjähriger Flüchtling ohne die Familie nach Deutschland kommt, wird derzeit vom örtlich zuständigen Jugendamt betreut – das ist gesetzlich bundesweit so festgelegt. Aufgabe der Jugendämter ist es auch, das Alter der Jugendlichen zu bestätigen oder gegebenenfalls zu überprüfen. In der Regel geschieht dies in einem Gespräch mit zwei Fachkräften, bei der sogenannten "Inaugenscheinnahme". Gibt es erhebliche Zweifel am Alter, kann das Jugendamt medizinische Tests veranlassen.

Diesen Donnerstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob aus diesem Zweifelsfall der Regelfall werden könnte. Ein Afghane hatte gegen die Inaugenscheinnahme geklagt, bei der er als volljährig eingestuft wurde. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun als letzte Instanz entscheiden, ob es die reine Begutachtung durch das Jugendamt nur in offensichtlichen Fällen von Minder- oder Volljährigkeit als geeignet ansieht. "Das könnte bedeuten, dass nur, wenn sich die Sozialarbeiter und der Flüchtling einvernehmlich auf ein Alter verständigen, die ärztliche Untersuchung ausbleibt", so Guido Kirchhoff von der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften gegenüber der DW. Für alle anderen Fälle würden dann bundesweit medizinische Tests veranlasst.

Eine emotionale Debatte

Spätestens seit dem Mord an einer 19-jährigen Freiburger Medizinstudentin und an einem 15-jährigen Mädchen im rheinland-pfälzischen Kandel wird das Thema Altersfeststellung bei minderjährigen Flüchtlingen wieder heftig diskutiert. In beiden Fällen waren die Täter fälschlicherweise als minderjährige Flüchtlinge in Deutschland registriert. Der Status bringt viele Vorteile. So wohnen Minderjährige nicht in Sammelunterkünften, sondern in Heimen; sie können leichter zur Schule gehen und haben psychosoziale Betreuung. Auch die Zusammenführung der Familie gestaltet sich leichter, und sie genießen weitreichenden Schutz vor Abschiebung.

Minderjährige Flüchtlinge in einer Einrichtung in KarlsruheBild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Dass es angesichts dieser Vorteile auch Flüchtlinge gibt, die ihr Alter bei der Einreise niedriger angeben, bestreitet Seán McGinley nicht. Er ist Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Den Befürwortern von medizinischen Tests zur Altersuntersuchung gehe es im Moment aber vor allem darum, Stärke in der Flüchtlingspolitik zu zeigen, glaubt er. "Es wird der Eindruck erweckt, man könne den Menschen aufschneiden und wie beim Baum die Ringe zählen, aber das ist sachlich falsch", sagt McGinley im DW-Interview.

Kay Ruge, Dezernent für Asyl- und Flüchtlingsfragen beim Deutschen Landkreistag, hält dagegen: Es sei ein generelles Problem, dass derzeit alle Flüchtlinge behaupteten, sie seien minderjährig. "Die bisherigen Regelungen sind sehr jugendschonend angesetzt, so Ruge auf DW-Anfrage: "Wir sind der Auffassung, dass man es härter fassen kann."

Politik mehrheitlich für Einheitlichkeit

Anfang Januar preschte die rechtspopulistische AfD mit einem Antrag im Bundestag vor. Darin fordert die Partei Haftstrafen für Flüchtlinge bei Falschaussagen über ihr Alter. Außerdem plädiert sie für eine obligatorische Altersfeststellung, wenn keine überzeugenden Dokumente die Minderjährigkeit bestätigen könnten.

Als sie noch saarländische Ministerpräsidentin war, forderte die heutige CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer bundesweit einheitliche Verfahren. Im Saarland werden - anders als in anderen Bundesländern - alle ankommenden minderjährigen Flüchtlinge in einer sogenannten Vorclearingstelle untersucht. Demnach wurde bisher bei rund 35 Prozent der Fälle die Volljährigkeit festgestellt.

Der Landessozialminister Baden-Württembergs, Manfred Lucha von den Grünen, hatte Ende März im Südwestrundfunk gefordert, dass Flüchtlinge - sollten sie einer medizinischen Untersuchung nicht zustimmen - bei Zweifeln selbst ihre Minderjährigkeit beweisen müssen.

Sozialverbände kritisieren die Diskussion hingegen als Phantomdebatte. Der Umgang mit minderjährigen Migranten sei bereits jetzt im Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt. Anstatt sich rein am Alter zu orientieren, sollte man auf die individuelle Bedarfslage schauen.

Umstrittene Altersuntersuchung

In der Praxis unterscheidet sich das Vorgehen bei der Altersuntersuchung nach wie vor von Bundesland zu Bundesland. So wird bei Zweifelsfällen häufig zuerst das Erscheinungsbild geprüft wie die allgemeine körperliche Entwicklung und der Bartwuchs, aber nicht die Geschlechtsorgane. Darüber hinaus kann das Alter der Knochen und der Zähne mit Röntgenaufnahmen der Handgelenke oder des Schlüsselbeins bestimmt werden. Die Angaben über das Alter bei solchen Test liefern aber nur eine Bandbreite. Die beläuft sich auf ein bis zwei Jahre nach oben und nach unten.

Auch gibt es ethische Zweifel an der medizinischen Untersuchung. So sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung Anfangdes Jahres, dass das Röntgen ohne medizinische Indikation ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Menschen sei. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag sieht dabei keine Probleme. "Alle anerkannten Untersuchungsmethoden sollten erlaubt sein. Wir können mit den Methoden nicht den Geburtstag vorhersagen, aber das Zeitfenster einschränken." Für Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, ist Inaugenscheinnahme noch immer die beste Methode. "Medizinische Eingriffe sind schlichtweg immer rechtlich bedenklich."

Wegen der rechtlichen und ethischen Bedenken läuft auch die Suche nach Alternativen ohne Röntgenstrahlung. Dazu gehören der PRISMA-Handscanner oder in den USA entwickelte Gentests. Doch auch hier findet sich kein gemeinsamer Nenner. So sprach sich der Rechtsmediziner Andreas Schmeling von der Uni Münster bei einer öffentlichen Sitzung im niedersächsischen Landtag dagegen aus: "Bei beiden Methoden kann die Vollendung des 18. Lebensjahres nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden." Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird deshalb auch wegen dieser vielen ungeklärten Fragen nur der Anfang einer noch zu führenden Debatte sein.

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen