Wird die Leugnung des Existenzrechts Israels bald strafbar?
13. Juli 2026
Parolen, die das Existenzrecht Israels bestreiten, finden sich beispielsweise in Berlin immer wieder als Graffiti, man hört bei Demonstrationen aus Solidarität mit der palästinensischen Zivilbevölkerung entsprechende Rufe. Es geht um die Absage an den Staat Israel, dessen Auslöschung. Bislang gibt es in solchen Situationen in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen. Nun drängt der Bundesrat, die zweite Kammer des deutschen Parlamentarismus, auf ein gesetzliches Verbot.
Die Vertreter der 16 Bundesländer ließen in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf Hessens passieren. "Wir legen jetzt ganz bewusst diesen Gesetzentwurf vor, weil wir vom Reden endlich zum gesetzgeberischen Handeln kommen müssen. Also vom 'Man müsste mal' zum 'Wir handeln'", sagte der hessische Justizminister Christian Heinz vor der Abstimmung.
"Wer öffentlich das Existenzrecht Israels leugnet..."
Nach der Vorlage aus dem Bundesrat soll bestraft werden, "wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft". Strafbar solle dies aber nur sein, wenn es in einer Weise geschehe, die die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördere. Die bisherigen Strafvorschriften im deutschen Recht, die beispielsweise die Volksverhetzung oder die Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen im Blick hätten, seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Hessens Minister Heinz sprach davon, dass seit dem 7. Oktober 2023, dem "barbarischen Überfall" der Hamas auf Jüdinnen und Juden, dieser Hass auf die ganze Welt und auch auf Deutschland "übergeschwappt" sei. Antisemitismus finde "öffentlich auf unseren Straßen statt". Der CDU-Politiker weiter: "Über die goldenen Stolpersteine (die an während des Nationalsozialismus ermorderte Juden erinnern, d. Red.), die sie alle kennen in unseren Straßen, in Städten marschieren heute wieder Massen, die diese Parolen und diesen Judenhass offen hinausschreien."
Heinz sagte, der Gesetzentwurf richte sich ausdrücklich nicht gegen die Meinungsfreiheit und nicht gegen Kritik an der israelischen Regierung. Er unterbinde auch keine Debatten über eine friedliche politische Lösung im Nahen Osten. All das gehöre zur freiheitlichen Demokratie dazu. Er bezeichnete den Entwurf als "ganz bewusst sehr eng gefasst". Es gehe um "gewaltverherrlichende Aufrufe", Israel zu vernichten. Der Rechtsstaat müsse handlungsfähig bleiben. Das Land dürfe nicht "wieder ohnmächtig zuschauen", wenn Judenhass "auf unseren Straßen stattfindet".
In der Länderkammer äußerte sich Minister Heinz als einziger zu diesem Tagesordnungspunkt. Als Hessen seinen Vorstoß im Mai in die Beratungen einbrachte, ergriff auch der Innenminister der damaligen baden-württembergischen Landesregierung, Thomas Strobl (CDU), das Wort und unterstützte das Ansinnen. Er führte damals ausdrücklich den Ruf "From the River to the Sea" an.
Nun, bei der Abstimmung im Juli, gab eine Reihe von Bundesländern eine Protokollnotiz ab, die Bundesregierung solle eine Regelung vorlegen, damit der Bundestag als Gesetzgeber ein "rechtssicheres und verfassungskonformes" Gesetz beschließen könne. Das unterstützt im Letzten das Drängen Hessens auf eine Regelung, ohne sie im Detail zu übernehmen.
Gesetze aus dem Bundesrat
Dass ein Regelungsvorschlag aus dem Bundesrat nach einer entsprechenden Stellungnahme der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht wird, passiert des öfteren. Dass daraus tatsächlich ein abgeschlossenes Gesetzesvorhaben wird, ist ausgesprochen selten. In der laufenden 21. Legislaturperiode des Bundestages (seit Frühjahr 2025) beschloss der Bundesrat 45 Gesetzentwürfe und leitete sie der Bundesregierung weiter – kein einziger Entwurf wurde bislang Gesetz.
In der 20. Wahlperiode (2021-2025) brachte die Länderkammer 49 Gesetzentwürfe auf den Weg, zwei davon schafften es bis zur Umsetzung. Und zwischen 2017 und 2021 gab es 66 Gesetzentwürfe aus dem Bundesrat, sieben davon wurden Gesetz. Zum Vergleich: Die sieben sind nur ein sehr kleiner Teil der 542 Gesetzesvorlagen, die in der damaligen Zeit Rechtskraft erlangten.
Dabei gibt es immer mal wieder Rufe nach einer gesetzlichen Regelung. Seit längerem drängt der Zentralrat der Juden auf ein Vorgehen. Die Entscheidungen der Bundesregierung, die israelische Regierung zu kritisieren, seien "absolut legitim", sagte der Präsident des Zentralrats der Juden, Joseph Schuster, Mitte Juni in einem Interview der Deutschen Welle. Aber nicht mehr legitim sei es, "wenn man das Existenzrecht Israels in Frage stellt oder das Land dämonisiert".
Bereits im Vorfeld der Bundesratssitzung hatten sich - was eher ungewöhnlich ist - rund 30 Rechtsprofessoren und -professorinnen zu Wort gemeldet und das Vorhaben als verfassungswidrig bezeichnet. Die Sorge über eine Zunahme von Antisemitismus und antisemitischer Gewalt sei verständlich. Man könne aber nicht eine bestimmte Meinung durch ein allgemeines Gesetz verbieten.
Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags weckte zwischenzeitlich Zweifel, ob das Vorhaben verfassungsgemäß sei.
Cohn-Bendit sagt Nein
Mitte Juni hatte sich Daniel Cohn-Bendit, selbst Jude und deutsch-französischer Grünen-Politiker, der von 1994-2014 dem Europaparlament angehörte, in einem FAZ-Interview zum Ansinnen der hessischen Landesregierung geäußert und den Gesetzentwurf als "grundfalsch" bewertet.
"Es gibt viele, die Israel scharf kritisieren, auch Israelis selbst. Das sind nicht alle Antisemiten", so Cohn-Bendit. Er verwies auf die Philosophin Judith Butler, die sich für die antiisraelische Boykottbewegung BDS einsetze. Nach seiner Überzeugung, so Cohn-Bendit, sei BDS "dumm" und "eine ideologisch völlig falsche Position. Aber trotzdem ist Butler keine Antisemitin."
Im Kern geht es um den Streit zwischen Meinungsfreiheit und Antisemitismus. Laut Grundgesetz (Artikel 5) kann die Meinungsfreiheit nur durch "allgemeine Gesetze" beschränkt werden, die sich also nicht gegen eine bestimmte Meinung als solche richten. Das wäre nach Ansicht der Kritiker jetzt aber der Fall. Der Entwurf stelle allein die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe. Wer das Existenzrecht anderer Staaten bestreite, würde unbehelligt bleiben.
Justizminister Heinz verwies dazu im Vorfeld der Abstimmung auf einen ungewöhnlichen Rechtsspruch des höchsten deutschen Gerichts von 2009, die sogenannte "Wunsiedel-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts. Damals hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter eine Norm für verfassungsgemäß erklärt, die die Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unter Strafe stellt. Begründet wurde dies mit der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.
Die deutsche Staatsräson
Diese Linie, so Hessen jetzt, sei auf die aktuelle Debatte übertragbar: Zwischen nationalsozialistischer Herrschaft, Holocaust, der Gründung Israels und der Leugnung seines Existenzrechts bestehe ein historisch-politischer Zusammenhang. Israels Existenzrecht sei deutsche Staatsräson. Wer das Existenzrecht leugne, wende sich damit zugleich gegen die deutsche Verfassungsidentität.
So viel ist heute klar: Die politische Debatte wird noch viele Monate andauern. Mag sein, dass der Streit wegen der Grundrechtsfrage irgendwann auch die Karlsruher Verfassungrichter beschäftigt.