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Politik

Wird Seehofer für Gefährder zuständig?

18. Juli 2018

Der Fall des abgeschobenen Tunesiers Sami A. sorgt weiter für Wirbel. Als Konsequenz schlagen Innenexperten von SPD und CDU vor, die Zuständigkeit für ausreisepflichtige Gefährder beim Bundesinnenministerium zu bündeln.

Pressekonferenz mit Horst Seehofer
Bild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Angesichts der umstrittenen zwangsweisen Rückführung des mutmaßlichen islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien hat die SPD eine stärkere Mitwirkung des Bundes angemahnt. Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka schlug in der "Welt" vor, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) "die Zuständigkeit für die etwa hundert ausreisepflichtigen Gefährder nach Rücksprache mit den Bundesländern" an sich zieht. "Dann hätten wir klare Verhältnisse und Verantwortlichkeiten." Für Abschiebungen sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.

Der Bund habe "sicherlich mehr Gewicht als einzelne Bundesländer, wenn es um zügige Absprachen mit den betroffenen Herkunftsländern geht, in die Gefährder abgeschoben werden sollen", unterstrich Lischka. Ähnlich äußerte sich sein SPD-Kollege Lars Castellucci. Der Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes biete "eine ausreichende Grundlage" für ein solches Vorgehen.

Der Landesvorsitzende der SPD Sachsen-Anhalt und Innenexperte, Burkhard LischkaBild: picture-alliance/dpa/K. D. Gabbert

Ähnlich äußerte sich der CDU-Innenexperte Armin Schuster. Mit der Ausländerbehörde in Bochum, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundespolizei, dem Gericht in Gelsenkirchen und weiteren Behörden hätten "viele Stellen an zu vielen Orten" mit dem Fall zu tun gehabt, sagte Schuster in den "Stuttgarter Nachrichten". Seine Schlussfolgerung: "Die Gefährder-Abschiebung sollte Bundesangelegenheit werden."

Grüne haben Bedenken

Skeptisch äußerten sich die Grünen. "Für die Länderzuständigkeit spricht, dass Abschiebungshindernisse in einem sachgerechten Verfahren geprüft werden können", sagte die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic der "Welt".

Sami A. war am Freitag aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden hatte, dass dies wegen nicht auszuschließender Folterung in Tunesien nicht zulässig sei war. Es übermittelte den Beschluss aber erst am nächsten Morgen, als die Chartermaschine mit Sami A. an Bord bereits auf dem Weg nach Tunesien war. Die Richter entschieden, der mutmaßliche Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden müsse nach Deutschland zurückgeholt werden.

Seehofer stimmt zu

Seehofer selbst begrüßte den Vorstoß von SPD und CDU. Er könne sich das vorstellen, sagte er in Berlin. Er gab allerdings zu bedenken: "Die Schwierigkeit liegt darin, dass natürlich solche Sachverhalte bei Gefährdern sich über Jahre hinziehen." Denkbar sei, dass der Bund den Ländern anbiete, den "eigentlichen operativen Abschiebungsakt" zu übernehmen. Die polizeiliche und ausländerrechtliche Betreuung solle aber weiter bei den Ländern liegen, da dem Bund die Kapazitäten fehlten. Der Bund könne auch nur Aufgaben im Einverständnis mit den Ländern übernehmen.

Der Minister versicherte im Übrigen, er habe keinen Einfluss auf die juristisch umstrittene Abschiebung des Tunesiers Sami A. genommen. Der Fall sei ihm "politisch" wichtig, sagte Seehofer. "Operativ habe ich nie einen Einfluss auf eine Behörde genommen." Gleichzeitig machte der Minister deutlich, dass er die Haltung der nordrhein-westfälischen Landesregierung in dem Fall unterstützt.

Droht Ahmad die Abschiebung?

02:30

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Bestätigung für NRW

Das Land habe "nach Recht und Gesetz entschieden". Wegen des laufenden Verfahrens wolle er aber Einzelheiten des Vorgangs derzeit nicht kommentieren. Er habe auch mit "niemandem" vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) persönlich gesprochen, "wer da wann und wie beteiligt war". Die Landesregierung in Düsseldorf hat inzwischen angekündigt, Widerspruch gegen die Entscheidung des Gerichts in Gelsenkirchen einzulegen. Über den Fall wird seit Tagen intensiv diskutiert. Dabei war auch die Frage aufgeworfen worden, inwiefern Seehofer Bescheid wusste.

Seehofer betonte, er habe am Mittwoch, den 11. Juli 2018, einen Vermerk auf dem Schreibtisch gehabt, dass eine für den folgenden Tag vorgesehene Abschiebung des Tunesiers abgesagt worden sei. "Dann bin ich informiert worden nach dem Starten des Flugzeugs", erläuterte der Minister. Dass die Abschiebung dann für den 13. geplant war, sei "vielleicht" in seinem Ministerium bekannt gewesen, fügte Seehofer hinzu. "Jedenfalls mir war es nicht bekannt." Aber selbst wenn der Termin im Vermerk gestanden hätte, hätte er keine Prüfung veranlasst. "Ich muss mich darauf verlassen, dass die dafür zuständigen Behörden nach Recht und Gesetz handeln", sagte der CSU-Vorsitzende.

BAMF: Abgeschobener Afghane wird zurückgeholt

Unterdesssen wurde bekannt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen wohl unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan zurückholen will. "Das BAMF will die für die Rückholung nötigen Schritte einleiten", sagte die Sprecherin des Innenministeriums, Eleonore Petermann. zum Fall des 20 Jahre alten Asylbewerbers, der aus Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben worden war. Minister Seehofer hatte nur Stunden zuvor erklärt, dass hier "offensichtlich ein Behördenfehler passiert" sei. Das BAMF habe die Identität des Mannes falsch zugeordnet.  

kle/sti (afp, dpa, kna, epd, rtr)

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