WM-Affäre 2006: DFB wegen Steuerhinterziehung verurteilt
25. Juni 2025
Knapp 16 Monate hat das Landgericht Frankfurt über den Vorwurf der Steuerhinterziehung im sogenannten Sommermärchen-Prozess verhandelt. Nun ist das Urteil da. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) muss eine Geldstrafe in Höhe von 110.000 Euro zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der DFB in der Affäre um die Fußball-WM 2006 in Deutschland Steuern in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro hinterzog. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Bußgeld von 270.000 Euro gefordert. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Ansicht der Anklagebehörde, die in ihrem Plädoyer zu Wochenbeginn von einer hohen kriminellen Energie in dem Fall gesprochen hatte.
"Dass der DFB Steuern hinterzogen hat, steht nach Ansicht der Kammer ohne Zweifel fest", sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler. Der Verband habe bei der Aufarbeitung der Affäre ein "katastrophales Bild" abgegeben, so die Richterin. Der DFB muss zusätzlich zur Geldstrafe auch die Kosten des Verfahrens tragen.
DFB sieht sich als unschuldig
Der Fußballverband - mit rund 7,7 Millionen Mitgliedern der größte der Welt - hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Der Fiskus habe in dem Fall keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern sogar einen Zinsvorteil von 650.000 Euro für sich verbucht, hatte die Verteidigung des DFB in ihrem Plädoyer erklärt.
Mit dem Urteil schwinden die Chancen des Verbands auf eine erhoffte Steuerrückzahlung von 22 Millionen Euro. Diese Summe hatte der DFB im Jahr 2017 nachzahlen müssen, nachdem ihm wegen der WM-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für 2006 entzogen worden war.
Geld landete in Katar
Im Kern ging es in dem Verfahren um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die WM-Chef Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte. Das Geld, das Beckenbauer vorgestreckt hatte, war als Schmiergeldzahlung an korrupte Mitglieder der damaligen FIFA-Finanzkommission um den Katarer Mohamed bin Hamman gelandet.
Der DFB hatte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala verschleiert, die später abgesagt wurde, und das Geld in der Steuererklärung als Betriebsausgabe deklariert.
Ursprünglich waren in dem Prozess die früheren DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt. Das Verfahren gegen alle drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatten, wurde jeweils gegen Geldauflagen endgültig eingestellt. Zwanziger musste 10.000 Euro zahlen, Niersbach 25.000 Euro, Schmidt 65.000 Euro.