Wulff erhält Ehrensold
29. Februar 2012Die Voraussetzungen für den Ehrensold seien erfüllt, erklärte das Bundespräsidialamt. Christian Wulff sei "aus politischen Gründen" aus seinem Amt ausgeschieden. "Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben", hieß es weiter. Das Präsidialamt betonte, es handele sich um eine "tatbestandlich gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung".
Zahlungen aus Hannover werden angerechnet
Versorgungsansprüche aus Wulffs Tätigkeit als niedersächsischer Ministerpräsident sowie als CDU-Landtagsabgeordneter würden auf den Ehrensold angerechnet, hieß es weiter. Der Ehrensold steht nach dem Gesetz einem Altbundespräsidenten nach Ablauf der Amtszeit sowie nach einem Rücktritt aus gesundheitlichen oder politischen Gründen auf Lebenszeit zu.
Über den Ehrensold für Wulff hatte es zuletzt intensive Diskussionen gegeben. Kritiker der Zahlungen sind der Meinung, Wulff sei nach den gegen ihn erhobenen Vorwürfen aus persönlichen Gründen aus dem Amt geschieden.
Wulff war am 17. Februar nach nur gut anderthalb Jahren als Präsident zurückgetreten. Auslöser war die Ankündigung der Staatsanwaltschaft Hannover, sie wolle gegen den Präsidenten wegen eines Anfangverdachts der Vorteilsannahme Ermittlungen aufnehmen. Seit Dezember hatte Wulff wegen eines privaten Hauskredits, seiner Nähe zu reichen Unternehmern und wegen seines Umgangs mit den Medien in der Kritik gestanden.
Am 8.März will die Bundeswehr den Ex-Präsidenten im Park des Berliner Schlosses Bellevue mit einem Großem Zapfenstreich verabschieden. Am 18. März tritt die Bundesversammlung zur Wahl eines neuen Staatsoberhauptes zusammen. Die Wahl des ehemaligen DDR-Bürgerrechtlers Joachim Gauck ist sicher: Er wird von CDU und CSU, den Freien Demokraten, SPD und Grünen unterstützt.
wl/gmf (dpa,rtr,afp,dapd)