Anklage lässt nicht locker
9. Januar 2014Der Prozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff könnte bald vorbei sein, doch noch ist alles offen: Denn Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer will nun neue Beweisanträge einbringen. Über deren Inhalt war vorab offiziell nichts zu erfahren - somit ist unklar, ob die Ermittler etwa weitere Zeugen hören wollen, die bisher nicht ausgesagt haben.
Wulff muss sich seit Mitte November wegen Vorteilsannahme vor dem Landgericht Hannover verantworten. Der mitangeklagte Filmunternehmer David Groenewold hatte 2008 einen Teil von Wulffs Kosten beim gemeinsamen Besuch des Münchner Oktoberfests übernommen. Insgesamt geht es um einige hundert Euro. Dafür soll sich der damalige niedersächsische Ministerpräsident für ein Filmprojekt Groenewolds eingesetzt haben, so lautet jedenfalls der Vorwurf.
Zieht sich das Verfahren in die Länge?
"Wir sehen den Prozess noch nicht am Ende, der hat für uns noch gar nicht richtig angefangen", sagte Generalstaatsanwalt Frank Lüttig. Zugleich kritisierte er das Vorgehen des Gerichts. Die Strafkammer habe bisher nur Zeugen vernommen, die wegen Erinnerungslücken zu Wulffs Oktoberfest-Besuch nichts mehr sagen konnten. Das Verfahren müsse sich stärker auf Rechnungen und Buchungsunterlagen konzentrieren, forderte Lüttig.
Ursprünglich waren bis in den April hinein Verhandlungstage angesetzt. Im Dezember hatte Richter Frank Rosenow jedoch eine Einstellung des Verfahrens angeregt, weil der Vorwurf der Vorteilsannahme - nach Vernehmung von mehr als 20 Zeugen - bisher nicht belegbar sei. Einer Einstellung des Prozesses hätten aber sowohl Anklage als auch Verteidigung zustimmen müssen. Beide Seiten beharren jedoch auf ihrer jeweils unterschiedlichen Sichtweise und wollen den Prozess bis zu einem Urteil zu Ende führen. Wulffs Anwälte fordern einen Freispruch. Die mit Spannung erwartete Entscheidung über den weiteren Verlauf liegt nun bei der Kammer.
Eigentlich wollte Rosenow an diesem zehnten Verhandlungstag die Beweisaufnahme schließen - nach der Zeugenaussage eines leitenden Beamten des Landeskriminalamtes, der gemeinsam mit einem Kollegen die Ermittlungen gegen das ehemalige deutsche Staatsoberhaupt führte. Der Richter hatte signalisiert, er möchte noch in diesem Monat ein Urteil fällen - theoretisch könnte das am 22. Januar der Fall sein. Voraussetzung wäre, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung kommende Woche ihre Schlussplädoyers halten.
wa/qu (dpa, afp)