1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Wulff-Verfahren vor dem Ende

16. März 2013

Eine Geldbuße für den ehemaligen Bundespräsidenten: Unter der Bedingung soll das Ermittlungsverfahren gegen den früheren CDU-Mann Wulff und seinen Bekannten Groenewold eingestellt werden. Die Rede ist von 50.000 Euro.

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff am 20.07.2012 in Berlin bei einer Gedenkveranstaltung zum 20. Juli 1944 teil. Foto: dpa
Bild: picture-alliance/dpa

Das berichten "Spiegel Online" und die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" übereinstimmend unter Berufung auf niedersächsische Justizkreise. Die Staatsanwaltschaft Hannover wollte die Medien-Informationen auf Anfrage nicht kommentieren. Dies gilt auch für das zeitgleich begonnene Verfahren gegen den Filmemacher David Groenewold.

Gegen Wulff und Groenewold wird seit Februar 2012 wegen des Verdachts der Vorteilsannahme beziehungsweise der Vorteilsgewährung ermittelt. Konkret geht es um drei Hotelaufenthalte in den Jahren 2007 und 2008 auf Sylt und in München, die Groenewold für Wulff bezahlt haben soll. Auch die Ermittlungen in dem Fall hatten zum Rücktritt Wulffs als Bundespräsident beigetragen. Er hat die Vorwürfe vehement bestritten. Laut "Spiegel Online" hat die Staatsanwaltschaft Hannover den Anwälten von Wulff und Groenwold angeboten, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldsumme von zusammen bis zu 50 000 Euro einstellen zu wollen. Nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist dies möglich, wenn dadurch "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung" beseitigt werden kann und die "Schwere der Schuld" dem nicht entgegensteht.

David Groenewold, ebenfalls im Visier der StaatsanwälteBild: dapd

Frist bis Anfang April

Wulff und Groenewold haben den Berichten zufolge nun bis Anfang April Zeit zu entscheiden, ob sie auf das Angebot eingehen. Damit die Einigung zum Tragen kommen kann, müsste zudem das Landgericht Hannover zustimmen. Juristisch blieben beide Männer so straffrei. Es bliebe aber der Makel, dass es keinen Freispruch gäbe.

Der Vorschlag der Staatsanwaltschaft kommt Agenturberichten zufolge nicht überraschend. Solche Gerüchte hatten in den vergangenen Wochen wiederholt in Hannover die Runde gemacht. "Spiegel Online" schreibt nun, dass im Laufe der Ermittlungen zahlreiche Verdachtsmomente ausgeräumt worden seien. Strafrechtlich relevant erschien den Ermittlern demzufolge zuletzt nur noch Wulffs Reise zum Oktoberfest 2008, auch in diesem Fall sei die Beweislage aber dünn. In München hatte Groenewold einen Teil der Hotelrechnung des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten, die Kosten einer Babysitterin sowie Verzehrrechnungen übernommen - der Gesamtwert betrug knapp 800 Euro. Wulff bestreitet, von der Kostenübernahme durch Groenewold gewusst zu haben. Die Ausgaben für die Babysitterin habe er zudem bar erstattet, später auch die Kosten für das Hotel, heißt es.

Razzia bei Ex-Wulff-Sprecher Glaeseker

01:05

This browser does not support the video element.

Glaeseker ist angeklagt

Im Gegensatz zu Wulff und Groenewold hatte die Staatsanwaltschaft Anfang März in dem unabhängig laufenden Ermittlungsverfahren gegen Wulffs ehemaligen Vertrauten und Sprecher Olaf Glaeseker Anklage wegen Bestechlichkeit durch den Partymanager Manfred Schmidt erhoben. In dem Prozess könnte Wulff als Zeuge vorgeladen werden.

ml/sti (dpa, afp)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen