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Musik

Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden

17. Juli 2018

Popsänger Xavier Naidoo hat sich vor Gericht erfolgreich dagegen gewehrt, als Antisemit bezeichnet zu werden. Die Behauptung sei nicht ausreichend belegt worden, urteilte die Richterin.

Xavier Naidoo
Bild: picture-alliance/dpa/P. Kneffel

Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung, die sich gegen Antisemistismus und Rechtsextremismus engagiert, hatte im vergangenen Jahr bei einer Veranstaltung in Straubing vor Publikum gesagt: "Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar." Naidoo hatte dagegen zunächst eine Verfügung erwirkt und vor Gericht angegeben, angeblich antisemtische Codes und Chiffren in seinen Texten seien ihm nicht bekannt. Er verwies darauf, dass sein Sohn einen hebräischen Namen trage. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Regensburg urteilte, der Vorwurf des Antisemitismus sei nicht ausreichend belegt worden.

Nähe zu Reichsbürgern

Der 46-jährige Sänger der Söhne Mannheims stand in der Vergangenheit wiederholt in der Kritik. Er gilt als Anhänger der Reichsbürger-Bewegung, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnet, und behauptet, Deutschland werde von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs kontrolliert. Öffentlich sprach Naidoo von einem "besetzten Land", 2014 redete er bei einer Demonstration von Reichsbürgern vor dem Reichstag in Berlin und äußerte Verschwörungstheorien zu den Attentaten vom 11. September 2001. An der Veranstaltung nahmen auch Vertreter der NPD teil.

Immer wieder Vorwürfe gegen Naidoo

Kritiker meinen, in Naidoos Texten immer wieder antisemitische Anspielungen zu erkennen, ebenso wie auf bei Reichsbürgern verbreitete Verschwörungstheorien und Lügenpresse-Vorwürfe. 2015 hatte der NDR Naidoo als Vertreter für den Eurovision Song Contest ausgewählt, zog die Entscheidung nach heftigen Protesten aber wieder zurück.  

tla/suc (mit dpa)

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