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Zahl abgehörter Telefongespräche in Rumänien soll veröffentlicht werden

13. November 2003

Bukarest, 13.11.2003, ADZ, deutsch

Der Oberste Kassations- und Gerichtshof hat in dem Prozess, den die Gesellschaft zur Verteidigung der Menschenrechte - Helsinki-Komitee (APADOR-CH) angestrengt hatte, das endgültige Urteil gefällt, dass die Staatsanwaltschaft die Daten betreffend das Abhören von Telefongesprächen publik machen kann, schreibt "Adevarul". Der Prozess war auf Grund des Gesetzes 544/2001 über den freien Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse geführt worden. Zuletzt hatte der ehemalige Generalstaatsanwalt Tanase Joja außerordentliche Berufung eingelegt, die somit abgewiesen wurde. Das Helsinki-Komitee fordert, dass sämtliche diesbezüglichen Angaben aus der Zeitspanne 1990 - 2002 veröffentlicht werden. (fp)