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Zahlungen an weitere NS-Opfer

15. November 2012

Deutschland will auch die jüdischen Opfer der Naziherrschaft entschädigen, die bislang unberücksichtigt waren. Ein entsprechendes Abkommen schlossen die Bundesregierung und die Jewish Claims Conference.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und der Vorsitzende der Jewish Claims Conference, Julius Berman (l) unterzeichnen das neue Abkommen zur Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus, während einer Feierstunde "60 Jahre Luxemburger Abkommen" im Jüdischen Museum in Berlin. (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und der Vorsitzende der Jewish Claims Conference, Julius Berman (l.), unterzeichneten dazu in Berlin eine neue Vereinbarung. Bestehende Regelungen werden vereinheitlicht und die Bewilligungsverfahren verkürzt. Schäuble sagte, damit bekenne sich Deutschland erneut zu seiner historischen Verantwortung.

Etwa 80.000 weitere Juden, die den Holocaust in Osteuropa überlebten, erfahren nach seinen Worten nun "erstmals eine materielle Anerkennung ihres Verfolgungsschicksals". Außerdem würden weltweit für etwa 100.000 pflegebedürftige Überlebende "Leistungen der häuslichen Pflege bereitgestellt".

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums können die jüdischen Verfolgten, die bislang keine Entschädigung erhalten haben, eine einmalige Zahlung von 2.556 Euro bekommen. Wer drei Monate in einem Konzentrationslager oder Getto inhaftiert war oder sechs Monate im Versteck oder in der Illegalität unter falscher Identität gelebt hat, erhält eine lebenslange monatliche Rente von 300 Euro.

Entschädigung für weitere NS-Opfer

01:10

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Anerkennung für die NS-Opfer

Der Zentralrat der Juden in Deutschland würdigte die Verdienste der Jewish Claims Conference bei den Verhandlungen, die sich seit 1951 für individuelle Entschädigungen einsetzt. "Das Leid der Überlebenden kann zwar durch Geld allein nie wieder gut gemacht werden, aber durch die Entschädigungsleistungen erfahren die Opfer auch eine Anerkennung, die bitter nötig ist", sagte Zentralrats-Präsident Dieter Graumann in Berlin.

Das Kapitel "Entschädigung" dürfe weiterhin nicht abgeschlossen werden, betonte Graumann. Noch immer gebe es Opfer, deren Leid nicht anerkannt wurde. Er verwies dabei auch auf das Problem der bisher nicht nachgezahlten Getto-Renten. Deutschland hat den Angaben zufolge seit 1952 mehr als 60 Milliarden Dollar an Entschädigungsleistungen zur Verfügung gestellt.

Verantwortung für die Folgen des Völkermords

Die Unterzeichnung der neuen Vereinbarung fand im Rahmen eines Festaktes zum 60-jährigen Bestehen des Luxemburger Abkommens statt, das die Wiedergutmachung erstmals regelte.

Mit der Übereinkunft vom 10. Dezember 1952 übernahm die Bundesrepublik die Verantwortung für die Folgen des Völkermords an den europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland. Im Zuge der Wiedervereinigung wurden die Entschädigungsleistungen 1992 nochmals ausgeweitet. Seitdem gibt es jährliche Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Jewish Claims Conference über weitere Finanzhilfen.

re/uh (dapd, dpa, afp, KNA, epd,)

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