1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Zeuge entlastet Tatverdächtigen in Chemnitz

14. September 2018

Einer der beiden in Chemnitz inhaftierten Männer bestreitet, an der Tötung von Daniel H. beteiligt gewesen zu sein. Seine Aussagen werden offenbar von einem Zeugen gestützt. Ein dritter Verdächtiger bleibt verschwunden.

Blumen und Kerzen am Tatort
Blumen und Kerzen am Tatort Bild: picture-alliance/dpa/J. Woitas

Ein Tatverdächtiger hat gegenüber dem Leiter der Rechtsabteilung der irakischen Botschaft angegeben, er sei an der Auseinandersetzung in Chemnitz, bei welcher der 35-jährige Daniel H. getötet worden war, nicht beteiligt gewesen. Er habe mehrere Meter abseits gestanden. Dies berichtete der öffentlich-rechtliche Sender NDR unter Berufung auf eigene Recherchen.

Ein Zeuge, der das Tatgeschehen unmittelbar beobachtet und seine Aussage bei der Polizei zu Protokoll gegeben habe, sagte dem NDR ebenfalls, dass der Verdächtige während der Auseinandersetzung einige Meter abseits gestanden habe.

Das für den Fall zuständige Chemitzer Amtsgericht befindet sich im Justizzentrum auf dem KaßbergBild: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

Der Anwalt des Verdächtigen, der Strafverteidiger Ulrich Dost-Roxin, sagte dem NDR, keine der im Haftbefehl benannten Beweismittel wiesen "nur im Geringsten auf eine Tatbeteiligung" seines Mandanten hin; der Haftbefehl hätte überhaupt nicht ausgestellt werden dürfen. Er wolle deshalb die Aufhebung des Haftbefehls beantragen.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wollte dem NDR-Bericht zufolge mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben zu den konkreten Gründen für den Haftbefehl machen. Eine Sprecherin erklärte aber, dass die Anwälte der beiden Verdächtigen eine Haftprüfung beantragt hätten. Die Haftprüfungstermine sind demnach für kommende Woche geplant. 

Rechte Gruppen haben die Tat von Chemnitz zur Mobilisierung genutztBild: Reuters/M. Rietschel

Daniel H. war Ende August in Chemnitz einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den beiden in Untersuchungshaft sitzenden Verdächtigen handelt es sich um zwei aus Syrien und dem Irak stammende Männer. Nach einem dritten Tatverdächtigen wird international gefahndet. Der vermutlich aus dem Irak stammende 22-Jährige hatte vor seinem Untertauchen gegen die Ablehnung seines Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt. Über diese Klage sei noch nicht entschieden, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Chemnitz.

Das Tötungsdelikt zog zahlreiche Demonstrationen auch rechter Gruppen in Chemnitz nach sich, die teilweise in Gewalttätigkeiten mündeten. Zudem zeigten Demonstranten immer wieder den Hitlergruß.

Am Freitag wurde deshalb ein weiterer Tatverdächtiger in einem Schnellverfahren verurteilt. Das Amtsgericht Chemnitz verhängte gegen den 34-Jährigen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine fünfmonatige Haftstrafe, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Chemnitzer hat demnach bereits eine Vielzahl von Vorstrafen, darunter wegen Körperverletzungsdelikten. Auch deshalb sei das Gericht davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht gegeben seien.

Bereits am Donnerstag war in einem ersten beschleunigten Strafverfahren ein 33-Jähriger wegen des Zeigens des Hitlergrußes auf einer Demonstration in Chemnitz und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 2000 Euro an die Staatskasse zahlen.

stu/jj (afp, dpa)
 

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen

Mehr zum Thema

Weitere Beiträge anzeigen