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Zeugenschutz-Gesetz in Montenegro verabschiedet

20. Oktober 2004

Podgorica, 20.10.2004, POBJEDA, serb., aus Cetinje

Das montenegrinische Parlament hat auf der gestrigen ersten ordentlichen Herbst-Sitzung in Cetinje ein Zeugenschutz-Gesetz verabschiedet. Damit hat Montenegro Justizminister Zeljko Sturanovic zufolge seine Strafgesetzordnung ergänzt. "Mit diesem Gesetz gewährleisten wir einem Zeugen, durch dessen Aussage eine Straftat leichter zu beweisen ist, den Schutz seines Lebens, seiner Gesundheit, Integrität, Freiheit und seines Eigentums," so Sturanovic.

"Der Beitritt zum Zeugenschutz-Programm erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine Sonder-Kommission entscheidet über die Anwendung dieses Programms. Es ist ferner vorgesehen, dass auch einer dem Zeugen nahe stehenden Person Schutz und Hilfe geboten wird. Die in diesem Gesetz festgeschriebenen Schutz- und Hilfsmaßnahmen werden nur in Ausnahmefällen angewendet, wenn der in der Strafprozess-Ordnung vorgesehene Zeugenschutz und der von der Polizei garantierte Basisschutz für den Zeugen nicht ausreicht", sagte der Minister. Ihm zufolge zählen zu den Schutzmaßnahmen Personen- und Gebäudeschutz, Verdecken der Identität und von Daten über Eigentum sowie die Änderung der Identität. Dieses Gesetz werde ab dem 1. April kommenden Jahres angewandt, sagte Sturanovic. (...) (md)