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Zschäpe scheitert mit Anzeige im NSU-Prozess

29. Juli 2015

Die Vorwürfe seien haltlos, befand das Gericht in München - und schmetterte das Ansinnen der Hauptangeklagten ab: Es wird nicht einmal ein Ermittlungsverfahren geben.

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe (Archivbild: Reuters)
Bild: Reuters/M. Rehle

Wenige Minuten vor Beginn des neuen Verhandlungstages kam die mit Spannung erwartete Nachricht: Die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe (Archivbild) ist mit der Strafanzeige gegen ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger gescheitert.

Der von Zschäpe erhobene Vorwurf des Geheimnisverrats durch die drei Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm sei haltlos, teilte die Staatsanwaltschaft München I mit. Das Gespräch der Verteidiger mit dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl, das Zschäpe zum Anlass für die Anzeige nahm, sei legitim gewesen.

"Kein Geheimnis verraten"

Zschäpes Strafanzeige war in der vergangenen Woche eingegangen. Der Richter hatte zuvor über eine Unterredung mit ihren Pflichtverteidigern berichtet, in der es auch um eine mögliche Aussagebereitschaft der Hauptangeklagten ging. Somit sei die Verschwiegenheitspflicht der Anwälte verletzt worden, argumentierte Zschäpe.

Wie die Staatsanwaltschaft befand, gaben die Verteidiger jedoch keine Informationen an das Gericht weiter, die sich auf die Schuld oder Unschuld Zschäpes beziehen. Die Mitteilung der Anwälte, Zschäpe sei nicht von ihnen angewiesen worden, keine Angaben zu machen, sie könne also aussagen, sofern sie nur wolle, enthalte kein Geheimnis, erklärte die Staatsanwaltschaft. Vielmehr handele es sich um eine "strafprozessuale Selbstverständlichkeit". Deshalb werde es kein Ermittlungsverfahren gegen die Anwälte geben.

Zschäpe liegt seit einiger Zeit im Streit mit den Verteidigern, die sie seit Prozessbeginn im Mai 2013 vertreten. Sie unterhält nur noch Kontakt zu dem ihr kürzlich zugeordneten vierten Pflichtverteidiger Mathias Grasel.

jj/pg (dpa, afp)

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