Zum ewigen Frieden
19. März 2003Anzeige
Der deutsche Denker und Gelehrte Immanuel Kant schrieb dazu:
- "Es soll kein Friedensschluss für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden. (...)
- Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung, erworben werden können (...)
- Stehende Heere (miles pepetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören. (...)
- Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden. (...)
- Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen. (...)
- Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Kapitulation, Anstiftung des Verrats (perduellio) in dem bekriegten Staat etc. (...)"
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Auszüge aus: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf von Immanuel Kant, 1795, Stuttgart 1969.
Immanuel Kant, deutscher Philosoph und Gelehrter, 1724 bis 1804
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