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Gesellschaft

Zurückgeholte Urlauber werden zur Kasse gebeten

26. Juni 2020

Nach der Rückholaktion der Bundesregierung erhalten die einst wegen der Corona-Pandemie gestrandeten Urlauber die Quittung: Bis zu tausend Euro will der Staat zurück. Wer wie viel zahlen muss, hängt vom Reiseziel ab.

Nepal Touristen warten auf Rückflug
Für diese Individualtouristen in Nepal ging es am 4. April 2020 im Flieger zurück nach DeutschlandBild: Imago-Images/ZUMA Wire/P. Ranabhat

Rund 67.000 Touristen hat die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie mit extra gecharterten Fliegern aus dem Ausland zurückgeholt. Nun kommt die Rechnung: Zwischen 200 und tausend Euro müssen die Urlauber für diese beispiellose Aktion nun zahlen. Mit dem Betrag sollen 40 Prozent der Gesamtkosten von 94 Millionen Euro gedeckt werden. Den Rest trägt teilweise der Bund, ein weiterer Teil wird aus EU-Zuschüssen abgedeckt, da auf den meisten Flügen auch Bürger anderer EU-Staaten mit an Bord waren.

Die Kostenbeteiligung der Gestrandeten wird gestaffelt: Für Flüge von den Kanarischen Inseln und Nordafrika müssen 200 Euro gezahlt werden, für das südliche Afrika und die Karibik werden 500 Euro fällig, Rückkehrer aus Südamerika und Asien müssen 600 Euro zahlen. Die Rückflüge aus Neuseeland und Australien sind die teuersten: Urlauber von dort erhalten eine Rechnung über 1000 Euro. Die Ticketpreise liegen damit etwa im Bereich günstiger Economy-Tickets für die jeweiligen Regionen.

Grenzschließungen wegen Pandemie

"Mit dieser Pauschallösung hat sich die Bundesregierung für eine transparente und möglichst unbürokratische Lösung entschieden, welche die Gleichbehandlung aller Reisenden zum Ziel hat", hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte die Aktion am 17. März zusammen mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften gestartet, nachdem viele Länder wegen der Corona-Pandemie kurzfristig Grenzen geschlossen und Flugverbindungen gekappt hatten. 

Insgesamt wurden in dem Zeitraum etwa 240.000 Reisende zurückgebracht. Die Reiseveranstalter brachten die Touristen, die bei ihnen gebucht hatten, selbst kostenlos zurück. Die Kosten für andere Flüge, etwa Sonderflüge von Reiseveranstaltern oder normale kommerzielle Flüge, wurden im Regelfall direkt zwischen den Touristen und den beteiligten Unternehmen abgerechnet. 

Gemeinsam koordinierte Aktion

Zudem gab es Mitflüge von Deutschen bei Rückholflügen anderer europäischer Staaten. Dort gelten für die Abrechnung deren Konditionen. Für Individualtouristen und andere Reisende charterte das Auswärtige Amt selbst Maschinen, die 260 Flüge absolvierten und rund 67.000 Personen aus rund 65 Ländern wieder nach Deutschland flogen. Die Kostenbescheide erhalten vom Auswärtigen Amt aber nur diejenigen von ihnen, die mit den von der Bundesregierung eigens gecharterten Flügen oder auf angekauften Sitzplatzkontingenten gereist sind.

Unter den 67.000 Passagieren sind etwa 56.000 deutsche Staatsangehörige, 7600 Menschen aus anderen Ländern der EU und 3650 Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. Den ausländischen Passagieren werden dieselben Kosten in Rechnung gestellt.

sam/as (afp, dpa) 

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