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Zuwanderung wird deutsches Wahlkampfthema

Jochen Vock21. Juni 2002

Auch nach der Inkraftsetzung durch die Unterschrift des Bundespräsidenten bleibt das Zuwanderungsgesetz ein Zankapfel. Die Union kündigte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schoenbohm (CDU) wendet sich am 22. Maerz 2002 im Bundesrat gegen Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD), der für das Gesetz votiert.Bild: AP
Nach vielen Jahren des Streites darüber, ob und in welcher Form Deutschland ein Einwanderungsland sei, sollte mit dem Zuwanderungsgesetz Klarheit geschaffen werden. Gegen den Widerstand der Union beschlossen zunächst der Bundestag, dann auch der Bundesrat, die Ländervertretung, das neue Gesetz. Beim Beschluss des Bundesrates war es im März zu einem Eklat um die Wertung der ausschlaggebenden Stimmen des Landes Brandenburg gekommen. Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) hatte namens des Landes für das Gesetz gestimmt, obwohl sein CDU-Koalitionspartner dagegen war. Während nun unionsregierte Länder vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, war die Haltung in den Reihen der Union nicht einheitlich. Die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth (CDU) hatte sich als Leiterin einer von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einberufenen Kommission für ein Zuwanderungsgesetz eingesetzt. Unterdessen hat die Union , namentlich ihr Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU), angekündigt, die Zuwanderungsfrage zum Wahlkampfthema zu machen. Dies wollte Kanzler Schröder durch den Versuch der Einbindung der Union vermeiden.