Zwangsarbeit für schwules Paar in Malawi
21. Mai 2010Als "unzüchtiges und naturwidriges Vergehen" bezeichnete Richter Nyakwawa Usiwa Usiwa in seinem Urteilsspruch das Verhalten der beiden Angeklagten. Er habe sich für die höchstmögliche Strafe entschieden, um ein "abschreckendes Beispiel" zu geben und die Öffentlichkeit vor solchem Verhalten zu "schützen".
"Von höchster Stelle beschimpft"
Der 26-jährige Steven Monjeza und der sechs Jahre jüngere Tiwonge Chimbalanga gaben sich Ende 2009 in einer traditionellen Zeremonie vor Hunderten Gästen das Ja-Wort. Ein öffentliches Bekenntnis dieser Art hatte vor ihnen noch niemand in ihrem Heimatland Malawi gewagt. Gleich nach der Zeremonie wurden sie festgenommen und sitzen seither in Haft.
Auch wenn das Ausmaß der Strafe viele Prozessbeobachter erstaunte, kam die Verurteilung nicht unerwartet. Undule Mwakasungula, ein bekannter malawischer Menschenrechtler, beschrieb den Fall als "traurig aber typisch" für die Rechtssprechung des Landes. Das schwule Paar sei schon lange vor dem Richterspruch "von höchster Stelle" beschimpft und vorverurteilt worden. Schon vor Wochen erklärte Präsident Bingu wa Mutharika bei einer Veranstaltung: "Heirat unter Männern ist von Grund auf Böse. Es gibt Dinge, die dürfen wir Malawier einfach nicht zulassen."
Strafe verfassungswidrig
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, die beiden Männer seien während ihrer Untersuchungshaft misshandelt worden. Tiwonge Chimbalanga erkrankte an Malaria und musste sich während einer Verhandlung mehrfach übergeben. Später musste er sein Erbrochenes selbst wegwischen. Immer wieder wurden die Angeklagten vom Publikum mit lauten Zwischenrufen beschimpft.
Rechtsanwalt Noel Supedi bezeichnete die Verurteilung der beiden Angeklagten als rechtswidrig. In Malawis Verfassung werde jede Form von Diskriminierung auf der Grundlage von Geschlecht, Herkunft sowie politischer und sonstiger Orientierung verboten. Aus den USA und Großbritannien, den beiden größten Geldgebern, kam harsche Kritik am Urteil.
Ministerum kritisiert das Urteil
Auch das deutsche Entwicklungsministerium erklärte, die Verfolgung von Homosexuellen sei unvereinbar mit der Achtung der Menschenrechte: "Die noch aus der britischen Kolonialzeit stammenden Bestimmungen, nach denen homosexuelle Akte strafbar sind, stehen im offensichtlichen Widerspruch hierzu." Das Ministerium fügte hinzu, die Achtung der Menschenrechte sei für Deutschland Voraussetzung für die Entwicklungszusammenarbeit
Malawi bezieht rund 40 Prozent seines Staatshaushalts aus der internationalen Entwicklungshilfe. Das Land gilt eigentlich seit Jahren als Erfolgsmodell der Armutsbekämpfung. Nichtsdestotrotz drohte Frank Kufwakwandi, Vorsitzender des Koordinierungsforums internationaler Budgethilfe, vor kurzem offen mit Geldentzug, sollten die Rechte von Minderheiten wie Homosexuellen nicht eingehalten werden.
Diskriminierung nicht nur in Malawi
In vielen afrikanischen Ländern ist Homosexualität geächtet. Vor einigen Monaten machte der Fall eines Kenianers Schlagzeilen, der in London einen Mann heiratete. Die Medien in seinem Heimatland bezeichneten ihn als "Schande der Nation", seine Familie bekam massive Drohungen und wurde aufgefordert, ihr Dorf zu verlassen. In Uganda machen sich im Parlament einige Abgeordnete für die Todesstrafe gegen Schwule stark.
Selbst in Südafrika werden Schwule und Lesben im Alltag noch immer diskriminiert. Zwar gilt das Land als Vorreiter sexueller Toleranz und hat vor vier Jahren sogar die Homo-Ehe legalisiert, aber viele Homosexuelle trauen sich nicht, öffentlich über ihre Sexualität zu sprechen. Präsident Jacob Zuma tut wenig, um an der Situation etwas zu ändern. Auf die Frage, was er in jungen Jahren mit einem Schwulen gemacht hätte, antwortete er noch vor wenigen Jahren: "Ich hätte ihn verprügelt."
Autor: Jan-Philipp Scholz (afp, ips, epd)
Redaktion: Katrin Ogunsade