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Politik

Zweite Verurteilung von Bemba in Den Haag

19. Oktober 2016

Vor einigen Monaten erst wurden dem früheren Vize-Staatschef der Demokratischen Republik Kongo wegen Kriegsverbrechen 18 Jahre Haft aufgebrummt. Nun erwartet Jean-Pierre Bemba noch eine Strafe wegen Zeugenbeeinflussung.

Der frühere kongolesische Vize-Präsident Jean-Pierre Bemba vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (Foto: picture-alliance/dpa/EPA/M. Kooren)
Bild: picture-alliance/dpa/EPA/M. Kooren

Erstmals in seiner Geschichte hat der Internationale Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag einen Angeklagten wegen des Vorwurfs der Zeugenbeeinflussung verurteilt. Der frühere Vize-Präsident der Demokratischen Republik Kongo, Jean-Pierre Bemba, sowie vier seiner Helfer wurden von Richter Bertram Schmitt schuldig gesprochen. Der im Frühjahr wegen Kriegsverbrechen zu 18 Jahren Haft verurteilte Bemba hatte demnach mit gekauften Zeugenaussagen einen Freispruch erreichen wollen.

"Kein Rechtssystem der Welt kann es hinnehmen, wenn Zeugen bestochen werden, Zeugen zu Lügen angestachelt oder angeleitet werden", sagte Schmitt. Ein Strafmaß wurde zunächst nicht festgesetzt. Neben dem 53-jährigen Bemba wurden seine Anwälte Aimé Kilolo und Jean-Jacques Mangenda schuldig gesprochen sowie Fidèle Babala von Bembas Partei Mouvement de Libération du Congo (MLC) und der Zeuge der Verteidigung, Narcisse Arido.

Mit Bemba auf der Haager Anklagebank: Narcisse Arido, der Zeuge der VerteidigungBild: picture-alliance/dpa/M. Kooren

Insgesamt wurden dem Urteil zufolge 14 Zeugen beeinflusst. Sie wurden demnach mit Geld und Geschenken entlohnt. Einigen wurde zudem eine Umsiedlung nach Europa in Aussicht gestellt. Bemba soll die Beeinflussung von seiner Zelle aus koordiniert haben. Insgesamt belief sich die Anklage in dem im vergangenen Jahr eröffneten Verfahren auf mehr als hundert Vorwürfe, die von den Angeklagten sämtlich bestritten wurden.

Bemba war im Juni, mehr als acht Jahre nach seiner Festnahme, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden. Das IStGH sah es als erwiesen an, dass Milizionäre einer von Bemba befehligten Kampftruppe in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik in den Jahren 2002 und 2003 in zahlreichen Fällen Folter und Mord verübten.

sti/kle (afp, dpa, epd)

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