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Zweiter Prozess gegen IS-Terroristen Nils D.

18. Februar 2019

Vor zwei Jahren wurde der Mann aus Dinslaken "nur" wegen seiner IS-Mitgliedschaft verurteilt. Nun muss sich Nils D. wegen Mordes und Kriegsverbrechen verantworten. Er soll drei Menschen mit in den Tod gefoltert haben.

Nils D. im März 2016 vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (Foto: picture-alliance/dpa/F. Gambarini)
Nils D. im März 2016 vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht Bild: picture-alliance/dpa/F. Gambarini

Wegen neuer Mordvorwürfe muss sich der bereits verurteilte deutsche IS-Terrorist Nils D. nun doch ein zweites Mal vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) ließ auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts die Anklage zu und eröffnete das Hauptverfahren, wie eine Sprecherin des Gerichts in Karlsruhe sagte. Auch die Aufhebung des Haftbefehls sei rückgängig gemacht worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hatte zuvor die Anklage abgelehnt.

Viereinhalb Jahre Haft für IS-Mitgliedschaft

Der Konvertit Nils D. war wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung, sprich: wegen seiner Zeit bei der Dschihadisten-Miliz "Islamischer Staat" (IS) in Syrien,  2016 in Düsseldorf zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Später wurde er von neuen Zeugen schwer belastet. Die Bundesanwaltschaft erhob deshalb im Juli 2018 zum zweiten Mal Anklage gegen den damals 27-Jährigen aus Dinslaken, diesmal wegen dreifachen Mordes und der Begehung eines Kriegsverbrechens. Der Vorwurf: D. habe 2014 mit anderen IS-Leuten regelmäßig Gefangene in einem Gefängnis in Syrien gefoltert. Mindestens drei Folteropfer seien dabei gestorben.

OLG wollte kein zweites Verfahren

Das OLG wollte keine zweite Anklage gegen Nils D. zulassen. Es sei nicht auszuschließen, dass die erhobenen Vorwürfe bereits Gegenstand des ersten Verfahrens wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung gewesen seien. Es bestehe daher die Gefahr, dass Nils D. grundgesetzwidrig wegen derselben Tat zwei Mal verurteilt werde. Der BGH teilte diese Bedenken nicht und gab der Beschwerde statt.

sti/stu (afp, dpa)

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